Es gehört zum Alltag von Prominenten, fast rund um die Uhr von Paparazzi und von Fans mit Smartphones fotografiert zu werden. Doch ist es überhaupt zulässig, Prominente ohne deren Zustimmung zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen? Wir geben die Antworten.
Das Smartphone gehört inzwischen bei den meisten Deutschen zum alltäglichen Begleiter. Praktisch, dass sich damit nicht nur telefonieren, sondern auch in ansprechender Qualität fotografieren lässt.
Die Bild-Zeitung macht sich das seit einigen Jahren zu Nutze und ermuntert ihre Leser, spannende Fotos von Prominenten und aktuellen Ereignissen aufzunehmen und an die Redaktion zu schicken. Bis zu 250 Euro kassieren die „Leser-Reporter“ anschließend pro Aufnahme.
Das Recht am eigenen Bild
Doch darf man Prominente ohne deren Zustimmung überhaupt fotografieren? Und das gegebenenfalls sogar in einer pikanten Situation? Grundsätzlich regelt das Persönlichkeitsrecht, in diesem Fall das Recht am eigenen Bild, das jeder selbst bestimmen kann, ob er zustimmt, dass ein Foto von ihm veröffentlicht wird. Wird dagegen verstoßen, hat man Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Für Prominente gilt dieses Schutzrecht nur eingeschränkt. Logisch, es wäre schließlich nicht sehr praktikabel, wenn jeder Bundesligaprofi zu einem Foto, das ihn in einer Spielszene zeigt, erst seine Zustimmung geben müsste. Anders sieht es jedoch aus, wenn dieser Bundesligaspieler in seinem Haus von außen durch die Scheibe fotografiert werden würde. Dann nämlich würde sehr wohl das Schutzrecht greifen. Das Privatgrundstück ist für Fotos ohne explizite Erlaubnis immer tabu.
Prominente in der Öffentlichkeit fotografieren
Doch was, wenn ein Prominenter in einem Restaurant mit Freunden beim Essen zusammensitzt? Ist es in diesem Fall erlaubt, ein Foto zu machen und es ohne Zustimmung zu veröffentlichen?
Ganz einheitlich ist die Rechtauslegung der Gerichte rund um das Recht am eigenen Bild von Prominenten in solchen Fällen nicht. Als Grundsatz wird bei Streitigkeiten um die Zulässigkeit von Veröffentlichungen immer untersucht, ob das jeweilige Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist. Meist entscheiden die Gerichte nach dem Motto: Je prominenter ein Mensch ist, desto eher muss er eine muss er eine Berichterstattung in Bildern über sich erdulden. Das gilt für studierende Schauspieler genauso wie für feiernde Sportler oder dinierende Spitzenpolitiker.
Die Bild-Zeitung verspricht ihren Leser-Reportern im Übrigen, sie bei Rechtstreitigkeiten juristisch zu unterstützen. Eine Garantie, rechtlich auf keinen Fall belangt werden zu können, ist das aber nicht. Deshalb sollte jeder genau abwägen, ob er Fotos von Prominenten tatsächlich ohne deren Zustimmung verbreiten möchte. Und das gilt nicht nur für Zeitungen, sondern auch für Veröffentlichungen bei Facebook oder in anderen sozialen Medien.
Je pikanter das gezeigte Foto ist, desto eher müssen Sie damit rechnen, Schreiben von den Anwälten des Prominenten zu bekommen. Ob man dieses Risiko eingehen will, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.